Aufschaltdatum: 10.09.2018
Ersatzwahl für den Rest der bis 31.12.2020 laufenden Amtsdauer
Am 03.09.2018 hat Hans Ulrich von Gunten (Oberwangen) aus gesundheitlichen Gründen seinen sofortigen Rücktritt aus dem Kirchgemeinderat erklärt. Gestützt auf Art. 78 des Organisationsreglements (OgR) vom 17.08.2016 teilt der Kirchgemeinderat mit, dass an der Kirchgemeindeversammlung vom 28.11.2018 folgende Ersatzwahl stattfindet:
1 Mitglied des Kirchgemeinderates.
Wählbar ist, wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt (Art. 73 ff. OgR) und dessen Wahlvorschlag, versehen mit 10 Unterschriften von Stimmberechtigten, von einer der Kirchenkreisversammlungen oder vom Kirchgemeinderat, spätestens 30 Tage vor der angekündigten Kirchgemeindeversammlung bei der Kirchgemeindeverwaltung Köniz, Buchenweg 23, Postfach 589, 3098 Köniz, eingereicht wird.
Den Kirchenkreisen stehen in der Regel wenigstens ein, dem Kirchenkreis Mitte wenigstens drei Sitze im Kirchgemeinderat zu (Art. 88 Abs. 1 OgR). Als Vertreterin oder Vertreter eines Kirchenkreises gelten Personen, welche die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen und im entsprechenden Kirchenkreis wohnhaft sind. An der Kirchgemeindeversammlung vom 28.11.2018 ist grundsätzlich der dem Kirchenkreis Oberwangen zustehende Sitz im Kirchgemeinderat zu besetzen. Dies hindert Kandidaturen aus den anderen Kirchenkreisen nicht. Gehen aus dem Kirchenkreis Oberwangen keine Kandidaturen ein, wird die Wahl mit den Kandidatinnen und Kandidaten der anderen Kirchenkreise durchgeführt.
Liebefeld, 04.09.2018 Der Kirchgemeinderat
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Köniz
Buchenweg 23
CH-3097 Liebefeld
Buchenweg 21
CH-3097 Liebefeld
Zur Station 5
CH-3145 Niederscherli
Kirchliches Zentrum KIZ
Hallmattstrasse 96
CH-3172 Niederwangen
Waldblickstrasse 26
CH-3084 Wabern