Aufschaltdatum: 31.01.2018
Änderung Anhang 2 "Einreihungsplan" (Ergänzung): Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat in seiner Sitzung vom 24. Januar 2018 den Anhang 2 „Einreihungsplan“ in der PEV mit der Funktion „Teamleiter/in (Kirchenkreise)“ ergänzt hat. Die Änderung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, auf den 1. März 2018 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Kirchgemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
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