Reglement über die Spezialfinanzierung "Liegenschaften des Verwaltungsvermögens"

Aufschaltdatum: 06.08.2018

Inkrafttreten

Gegen das von der Kirchgemeindeversammlung am 13. Juni 2018 beschlossene Reglement über die Spezialfinanzierung „Liegenschaften des Verwaltungsvermögens“ ist keine Beschwerde eingegangen; es tritt daher auf den 1. Oktober 2018 in Kraft (Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung).

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